Was ist neu?
Neuer Hebammenhilfevertrag zum 01.11.2025
Alle Änderungen des neuen Hebammenhilfevertrags sind in den gewohnten Automatikfunktionen für Sie
umgesetzt.
Die neuen Versichertenbögen finden Sie unter Druckform > Versichertenbestätigungen.
Wichtig:
Verwenden Sie für Leistungen ab dem 01.11.2025 nur noch die neuen
Versichertenbestätigungen und legen Sie in hebrech PRO eine neue Karteikarten an.
In einer Rechnung dürfen entweder nur Leistungen vor dem 01.11.2025 oder nach dem 01.11.2025
eingegeben sein.
Überblick der Gebührenpositionen
Generelle Vergütung in abgeschlossenen 5-Minuten-Takten
Schwangerschaft
- 101XX Hilfeleistung in der Schwangerschaft.
- 102XX Vorsorgeuntersuchung ist keine Pauschale mehr. Wird pro Zeiteinheit abgerechnet.
- 1030X Spezifisches Aufklärungsgespräch zum Geburtsort
- 1040X Individuelle Stillvorbereitung
Wesentliche Neuerungen/Besonderheiten:
- Das Vorgespräch und die Basisdatenerhebung entfallen und werden in der Hilfeleistung
Schwangerschaft abgerechnet.
Vorteil: Jede Hebamme kann bei Bedarf ein eigenes Vorgespräch
abrechnen.
- Hilfeleistung frühe und späte außerklinische Fehlgeburt ist wie bisher in der Automatik Geburt
zu finden.
Die dazugehörigen Materialpauschalen werden Ihnen in der Automatikfunktion zur Auswahl
gestellt.
Wochenbett
- 301XX Hilfeleistung im frühen Wochenbett
- 302X5 Hilfeleistung im frühen Wochenbett nach stationärer Geburt
- 303XX Hilfeleistung im späten Wochenbett
- 304XX Hilfeleistung beim Kind im frühen Wochenbett bei Abwesenheit der Mutter
- 305XX Hilfeleistung beim Kind im späten Wochenbett bei Abwesenheit der Mutter
- 306XX Hilfeleistung bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten des Kindes
Wesentliche Neuerungen/Besonderheiten:
- Hilfeleistung im frühen Wochenbett ist in den ersten drei Lebenstagen sowie am Tag der
ersten aufsuchenden
Hilfeleistung jeweils bis zu 24
Einheiten = 120 Minuten abrechenbar, sonst max. 90 Minuten pro Tag.
- Für alle Hilfeleistungen im Wochenbett: pro zweites und weiteres Kind sind bis zu 10 Minuten je
Kind zusätzlich abrechenbar. Muss zur Gesamtdauer des Besuches dazugerechnet werden.
- Bei 303XX (Hilfeleistung spätes Wochenbett), 305XX (Hilfeleistung früh und spät Kind) und 306XX
(Hilfeleistung Still-/Ernährungsschweirigkeiten) gibt es keine maximalen Kontakte, sondern
maximale Kontakttage.
Die dazugehörigen Materialpauschalen werden Ihnen in der Automatikfunktion zur Auswahl gestellt.
Video und Telefonkurzberatung
In der Automatik T werden alle Leistungen mit den Endziffern für Videobetreuung(3) und
Telefonkurzberatung(4) in den entsprechenden Betreuungsabschnitten dargestellt.
Geburten
- 201XX Hilfeleistung bei Wehen und einer Geburt
- 202XX Grundpauschale für eine außerklinische oder einer Begleit-Beleggeburt
- 203X5 Pauschale für 1:1 Hilfe bei stationärer Geburt
- 205X5 Überwachung bei Wehen und Geburt
- 2060X Zuschlag für Mehrlingsgeburt
- 207XX Hilfe bei nicht vollendeter außerklinischer Geburt
- 208XX Überwachung bei Wehen und einer Geburt
Wesentliche Neuerungen/Besonderheiten:
- Beginn der Latenzphase ist relevant für den Start von geburtshilflichen Leistungen, der
Geburtszeitpunkt für das Ende der geburtshilflichen Leistungen.
- Geburten in ärztlich geleiteten Einrichtungen gibt es im Vertrag nicht mehr.
- Es gibt eine eigene Automatikfunktion für die Plazentageburt (wird unter 201XX Hilfe bei
Wehen/Geburt abgerechnet)
Abrechnung prinzipiell im 5-Minuten-Takt, daneben gibt es die folgenden Pauschalen:
- 202XX Grundpauschale für außerklinische und Begleit-Beleggeburt.
- 203X5 Pauschale für eine 1:1 Hilfeleistung bei einer stationären Geburt, wenn 2 Stunden vor
und nach der Geburt ausschließlich eine Versicherte durchgängig betreut wird)
Die dazugehörigen Materialpauschalen werden Ihnen in der Automatikfunktion zur Auswahl
gestellt.
Kurse
- 4010X Geburtsvorbereitung in der Gruppe
- 4020X Geburtsvorbereitung in Einzelunterweisung
- 4030X Rückbildung in der Gruppe
- 4040X Rückbildung in Einzelunterweisung
Wesentliche Neuerungen/Besonderheiten:
- Selbstlerneinheiten: max. die Hälfte der tatsächlich gehaltenen Stunden.
- Abgesagte Stunden dürfen nicht mehr privat in Rechnung gestellt werden.
- Es darf keine Kaution genommen werden.
- Pausen müssen auf der Versichertenbestätigung erkennbar sein.