Versionshinweise

Version 19.55 vom 12.04.2023

Was ist neu?

  • Neue Gebo Hessen
    • Gilt von 24.03.2023 bis 31. Dezember 2030
    • Leistungen können mit bis zum 2,2-fachen Faktor abgerechnet werden
    • Auslagen, Zulagen und Wegegelder und die Betriebskostenpauschale werden zum 1-fachen Satz berechnet

Hinweis: Alle Änderungen sind wie gewohnt automatisch umgesetzt und werden bei neu angelegten und bei "in Bearbeitung" stehenden Rechnungskarteikarten berücksichtigt.