Leistungen können mit bis zum 2,2-fachen Faktor abgerechnet werden
Auslagen, Zulagen und Wegegelder und die Betriebskostenpauschale werden zum 1-fachen Satz berechnet
Hinweis: Alle Änderungen sind wie gewohnt automatisch umgesetzt und werden bei neu angelegten und bei "in Bearbeitung" stehenden Rechnungskarteikarten berücksichtigt.